Constanze Hummel – Abrechnung
Eine Übersicht
Im Rahmen von ersten probatorischen Sitzungen lernen wir uns zunächst in einem persönlichen Gespräch kennen, auch eine diagnostische Einschätzung findet statt. Diese Termine werden von den Krankenversicherungen übernommen.
Im Falle einer angezeigten unterstützenden Therapie läuft die Abrechnung wie folgt:
1. Gesetzlich Versicherte:
Im Rahmen meiner Kassenzulassung kann ich direkt mit Ihrer Versicherung abrechnen. Bitte bringen Sie Ihre gültige Versichertenkarte zu Ihrem Termin mit.
2. Privatversicherte sowie Beihilfe-Versicherte:
Ich stelle Ihnen eine Rechnung aus, die Sie dann bei Ihrer Versicherung einreichen können. Bitte klären Sie rechtzeitig Ihre Versicherungsmodalitäten und lassen mir gerne direkt die notwendigen Antragsunterlagen zukommen.
3. Selbstzahler:
Als Selbstzahler sind die Gebühren an die GOÄ angelehnt.